Kassenärztliche Vereinigung - Bereitschaftsdienstordnung - keine Teilnahmeverpflichtung für ermächtigte Krankenhausärzte am Notdienst - Entscheidung - Berichterstatter anstelle des Senats beim LSG
Leitsatz
Ermächtigte Krankenhausärzte können auf der Grundlage einer allein von der Kassenärztlichen Vereinigung erlassenen Bereitschaftsdienstordnung nicht verpflichtet werden, am Notdienst teilzunehmen.