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BAG Urteil v. - 9 AZR 327/18

Gesetze: § 7 Abs 3 S 3 ArbZG, § 7 Abs 2 Nr 4 ArbZG, § 3 Abs 2 ArbZG, Abschn B Anh zu § 9 TVöD

Tägliche Höchstarbeitszeit für Rettungssanitäter - Begriff der Zuwendung iSv. § 7 Abs 3 S 3 ArbZG

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Verpflichtung des Klägers, Dienste mit einer täglichen Arbeitszeit von mehr als zehn Stunden zu leisten.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2018:201118.U.9AZR327.18.0

Fundstelle(n):
FAAAH-08544

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