Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Beschluss v. - V ZB 175/15

Gesetze: § 929 Abs 2 ZPO, Art 38 Abs 1 EGV 44/2001

Vollziehung einer italienischen Sicherstellungsbeschlagnahme: Geltung der für die Vollziehung eines Arrestbefehls bestehenden Monatsfrist

Leitsatz

Die in § 929 Abs. 2 ZPO geregelte Monatsfrist erfasst auch die Vollziehung eines Arrestbefehls, der in einem anderen Mitgliedstaat erlassen (hier: italienische Sicherstellungsbeschlagnahme) und in Deutschland für vollstreckbar erklärt worden ist (vgl. Società Immobiliare Al Bosco Srl, C-379/17, EU:C:2018:806, NJW 2019, 581).

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:131218BVZB175.15.0

Fundstelle(n):
NJW 2019 S. 10 Nr. 8
WM 2019 S. 270 Nr. 6
NAAAH-08563

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank