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BSG Beschluss v. - B 9 V 66/17 B

Gesetze: § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 Halbs 1 SGG, § 103 SGG, § 227 ZPO

Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - rechtliches Gehör - Ablehnung eines kurzfristig eingereichten Terminverlegungsantrags - Erkrankung des Prozessbevollmächtigten - hohe Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Verhandlungs- bzw Reiseunfähigkeit - ärztliches Attest mit Angaben zu Art und Schwere der Erkrankung erforderlich - Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Regel nicht ausreichend

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2018:160418BB9V6617B0

Fundstelle(n):
NAAAH-08605

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