Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG - Sozialkassenverfahren - Baugewerbe - Allgemeinverbindlicherklärung
Leitsatz
1. Der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts hält es für verfassungsrechtlich unbedenklich, dass § 7 SokaSiG die Tarifverträge über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe rückwirkend auf nicht tarifgebundene Arbeitgeber erstreckt.
2. Das SokaSiG verletzt aus Sicht des Senats nicht das durch Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 20 Abs. 3 GG geschützte Vertrauen der sog. Außenseiter darauf, von rückwirkenden Gesetzen nicht in unzulässiger Weise belastet zu werden. Die tariffreien Arbeitgeber mussten damit rechnen, dass die tariflichen Rechtsnormen durch Gesetz rückwirkend wieder auf sie erstreckt werden würden.
Fundstelle(n): BB 2019 S. 563 Nr. 10 DB 2018 S. 21 Nr. 48 DB 2019 S. 7 Nr. 10 DStR 2018 S. 12 Nr. 47 NJW 2019 S. 10 Nr. 11 NWB-Eilnachricht Nr. 3/2019 S. 87 AAAAH-08738