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LSG Bayern Urteil v. - L 9 EG 29/17

Der Rechtsstreit betrifft das Begehren der Klägerin, für Betreuung und Erziehung ihres Sohns höheres Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) zu erhalten.

Fundstelle(n):
DStR 2019 S. 1162 Nr. 22
ZAAAH-08828

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