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BAG Beschluss v. - 1 ABR 12/17

Gesetze: § 75 Abs 2 BetrVG, Art 2 Abs 1 GG, Art 1 Abs 1 GG, § 81 Abs 4 S 3 BetrVG, § 82 Abs 2 S 2 BetrVG

Betriebsvereinbarung - allgemeines Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer

Leitsatz

Eine Regelung in einer Betriebsvereinbarung, nach der ein Arbeitgeber zu einem Personalgespräch, das er mit einem Arbeitnehmer führt, bevor er aufgrund eines diesem vorgeworfenen Fehlverhaltens eine arbeitsrechtliche Maßnahme ergreift, gleichzeitig auch den Betriebsrat zu laden hat, ist nach § 75 Abs. 2 BetrVG unwirksam.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2018:111218.B.1ABR12.17.0

Fundstelle(n):
BB 2019 S. 691 Nr. 12
DB 2019 S. 7 Nr. 11
NJW 2019 S. 10 Nr. 14
AAAAH-08871

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