Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters: Beurteilung des Abstands des Klagemusters zum vorbekannten Formenschatz - Meda Gate
Leitsatz
Meda Gate
Bei der Beurteilung des Abstands des Klagemusters zum vorbekannten Formenschatz kommt es maßgeblich auf den jeweiligen Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Muster an. Eine mosaikartige Gesamtschau einzelner Elemente unterschiedlicher Entgegenhaltungen verbietet sich. Die bloße bildliche Wiedergabe von Entgegenhaltungen ersetzt dabei keine konkreten Feststellungen zu deren Gesamteindruck (Fortführung von , GRUR 2012, 512 Rn. 26 - Kinderwagen I).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2019:240119UIZR164.17.0
Fundstelle(n): BB 2019 S. 578 Nr. 11 GRUR 2019 S. 398 Nr. 4 UAAAH-08873