Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - X ZR 115/16

Gesetze: § 138 BGB, § 242 BGB, § 412 BGB, § 528 Abs 1 BGB, § 529 Abs 2 BGB, § 93 Abs 1 S 1 SGB 12

Überleitung des Rückforderungsanspruchs des Schenkers wegen Verarmung auf den Sozialhilfeträger: Notbedarfseinrede des Beschenkten

Leitsatz

1. Hat der Sozialhilfeträger den Anspruch des Schenkers auf Rückgabe des Geschenks wegen Verarmung auf sich übergeleitet, kann der Beschenkte grundsätzlich bei einer Gefährdung seines eigenen angemessenen Unterhalts die Rückgabe des Geschenks auch dann verweigern, wenn er bei Erfüllung des Rückforderungsanspruchs seinerseits Sozialhilfe von dem betreffenden Träger beanspruchen könnte.

2. Dem Beschenkten ist jedoch die Notbedarfseinrede nach Treu und Glauben verwehrt, wenn der Schenker dem Beschenkten einen Vermögensgegenstand zuwendet, den er zur Deckung seines Unterhaltsbedarfs benötigt, dieser Unterhaltsbedarf deshalb vom Sozialhilfeträger befriedigt werden muss und der Beschenkte annehmen muss, den zugewendeten Gegenstand mit der Schenkung einer Verwertung zur Deckung des Unterhaltsbedarfs des Schenkers zu entziehen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:201118UXZR115.16.0

Fundstelle(n):
DNotZ 2019 S. 525 Nr. 7
ErbStB 2019 S. 166 Nr. 6
NJW 2019 S. 1229 Nr. 17
NAAAH-09334

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank