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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 19 AS 1398/18

Der Beklagte wendet sich gegen die Verurteilung zur Gewährung von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II an die Klägerin zu 1) und die Kläger zu 3) bis zu 6) für die Zeit vom 01.07.2017 bis zum 05.06.2018 sowie an den Kläger zu 2) für die Zeit vom 27.07.2017 bis zum 09.04.2018.

Fundstelle(n):
TAAAH-09452

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