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LSG Schleswig-Holstein Urteil v. - L 4 KA 37/16

Der Kläger begehrt die Feststellung, dass er im Rahmen seiner Honorarabrechnungen nicht verpflichtet ist, der Beklagten die den Behandlungsfällen zugrunde liegenden Diagnosen bekannt zu geben.

Fundstelle(n):
RAAAH-09457

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