Erstattungsanspruch des Geschädigten hinsichtlich vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten: Zahlungspflicht im Innenverhältnis; dieselbe Angelegenheit bei Beauftragung der Abwehr von inhaltlich übereinstimmenden Folgeberichterstattungen verschiedener Schädiger
Leitsatz
1. Dem Geschädigten steht ein Erstattungsanspruch im Hinblick auf vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten nur dann zu, wenn er im Innenverhältnis zur Zahlung der in Rechnung gestellten Kosten verpflichtet ist (st. Rspr., Senat, Urteil vom - VI ZR 73/10 Rn. 8 mwN).
2. Eine Tätigkeit in derselben Angelegenheit kann auch dann vorliegen, wenn der Rechtsanwalt einheitlich mit der Abwehr von inhaltlich übereinstimmenden Folgeberichterstattungen verschiedener Schädiger beauftragt wird.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2019:220119UVIZR402.17.0
Fundstelle(n): NJW 2019 S. 10 Nr. 14 NJW 2019 S. 1522 Nr. 21 OAAAH-09484