Arzthaftungsprozess: Erweiterte sekundäre Darlegungslast der Behandlungsseite; Behauptung eines Hygieneverstoßes
Leitsatz
Im Arzthaftungsprozess wird die erweiterte - sekundäre - Darlegungslast der Behandlungsseite ausgelöst, wenn die primäre Darlegung des Konfliktstoffs durch den Patienten den insoweit geltenden maßvollen Anforderungen genügt und die Vermutung eines fehlerhaften Verhaltens der Behandlungsseite aufgrund der Folgen für ihn gestattet, während es dieser möglich und zumutbar ist, den Sachverhalt näher aufzuklären. Letzteres wird bei der Behauptung eines Hygieneverstoßes regelmäßig der Fall sein (Fortführung Senatsbeschluss vom - VI ZR 634/15, NJW-RR 2016, 1360 Rn. 14).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2019:190219UVIZR505.17.0
Fundstelle(n): NJW 2019 S. 8 Nr. 14 NJW-RR 2019 S. 467 Nr. 8 YAAAH-09485