Zu den Nachweisanforderungen an steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen
Leitsatz
1. NV: Das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ist darauf gerichtet, die Zugangsschranke (Nichtzulassung der Revision) zur Revisionsinstanz zu beseitigen; auf Gründe für eine Restitutionsklage kommt es insoweit nicht an.
2. NV: Ein Beweis durch Zeugen kommt als Ersatz für den bei innergemeinschaftlichen Lieferungen gesetzlich vorgesehenen Buch- und Belegnachweis grundsätzlich nicht in Betracht. Deshalb ist es auch unerheblich, ob ein möglicher Zeuge seine Aussage vorab in schriftlicher Form niederlegt.
3. NV: Nur wenn der Formalbeweis ausnahmsweise nicht oder nicht zumutbar geführt werden kann, gebietet es der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, den Nachweis auch in anderer Form zuzulassen (Bestätigung des , BFHE 250, 248, BStBl II 2015, 912).
4. NV: Die Anforderungen an einen zum Nachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung geeigneten CMR-Frachtbrief sind durch die Rechtsprechung geklärt.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2019:B.310119.VB99.16.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2019 S. 409 Nr. 5 StuB-Bilanzreport Nr. 8/2019 S. 338 UStB 2019 S. 136 Nr. 5 UStB 2019 S. 137 Nr. 5 QAAAH-09521