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BFH Beschluss v. - V B 99/16

Gesetze: UStG § 4 Nr. 1 Buchst. b; UStG § 6a; UStDV § 10 Abs. 1; UStDV § 17a; FGO § 76; FGO § 96 Abs. 1; FGO § 105 Abs. 2 Nr. 5; FGO § 115 Abs. 2; FGO § 119 Nr. 6; ZPO § 559;

Zu den Nachweisanforderungen an steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen

Leitsatz

1. NV: Das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ist darauf gerichtet, die Zugangsschranke (Nichtzulassung der Revision) zur Revisionsinstanz zu beseitigen; auf Gründe für eine Restitutionsklage kommt es insoweit nicht an.

2. NV: Ein Beweis durch Zeugen kommt als Ersatz für den bei innergemeinschaftlichen Lieferungen gesetzlich vorgesehenen Buch- und Belegnachweis grundsätzlich nicht in Betracht. Deshalb ist es auch unerheblich, ob ein möglicher Zeuge seine Aussage vorab in schriftlicher Form niederlegt.

3. NV: Nur wenn der Formalbeweis ausnahmsweise nicht oder nicht zumutbar geführt werden kann, gebietet es der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, den Nachweis auch in anderer Form zuzulassen (Bestätigung des , BFHE 250, 248, BStBl II 2015, 912).

4. NV: Die Anforderungen an einen zum Nachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung geeigneten CMR-Frachtbrief sind durch die Rechtsprechung geklärt.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2019:B.310119.VB99.16.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2019 S. 409 Nr. 5
StuB-Bilanzreport Nr. 8/2019 S. 338
UStB 2019 S. 136 Nr. 5
UStB 2019 S. 137 Nr. 5
QAAAH-09521

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