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EuGH Urteil v. - C-449/17

Umsatzsteuer: Keine Steuerbefreiung für Fahrschulunterricht

Leitsatz

Der Begriff des Schul- und Hochschulunterrichts im Sinne des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass er Fahrunterricht, der von einer Fahrschule wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden im Hinblick auf den Erwerb der Fahrerlaubnisse für Kraftfahrzeuge der Klassen B und C1 im Sinne des Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über den Führerschein erteilt wird, nicht umfasst.

ECLI Nummer:
ECLI:EU:C:2019:202

Fundstelle(n):
LAAAH-09916

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