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BAG Urteil v. - 8 AZR 562/16

Gesetze: § 9 Abs 1 Alt 1 AGG, § 6 Abs 1 S 2 AGG, Art 4 Abs 2 EGRL 78/2000, § 242 BGB

Entschädigung nach dem AGG - objektive Eignung - Benachteiligung wegen der Religion und/oder des Alters - berufliche Anforderung einer Kirchenmitgliedschaft - Stellenausschreibung - unionsrechtskonforme Auslegung - Anwendungsvorrang des Unionsrechts - Rechtsmissbrauch - Provokation einer Ablehnung der Bewerbung

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger eine Entschädigung wegen eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot des AGG zu zahlen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2018:251018.U.8AZR562.16.0

Fundstelle(n):
BB 2019 S. 756 Nr. 13
LAAAH-09994

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