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BGH Urteil v. - IX ZR 121/16

Gesetze: § 143 Abs 1 InsO, § 143 Abs 2 InsO, § 99 BGB, § 100 BGB, § 102 BGB, § 818 Abs 2 BGB

Insolvenzanfechtung: Aufrechnung des Anfechtungsgegners mit seinem Anspruch auf Erstattung von Fruchtgewinnungskosten

Leitsatz

Der Anfechtungsgegner kann mit seinem Anspruch auf Erstattung von Fruchtgewinnungskosten nur gegenüber dem Anspruch der Masse auf Herausgabe der vereinnahmten Mieten oder auf Wertersatz für diese Früchte aufrechnen, nicht aber gegenüber dem Wertersatzanspruch der Masse wegen einer unmöglich gewordenen Herausgabe der Immobilie.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2019:240119UIXZR121.16.0

Fundstelle(n):
DB 2019 S. 665 Nr. 12
DB 2019 S. 7 Nr. 12
DStR 2019 S. 12 Nr. 18
NJW-RR 2019 S. 938 Nr. 15
WM 2019 S. 546 Nr. 12
ZIP 2019 S. 23 Nr. 12
ZIP 2019 S. 626 Nr. 13
PAAAH-09997

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