Gesetze: § 24 Abs 1 S 1 SGB 4 vom , § 24 Abs 2 SGB 4 vom , § 28e SGB 4, § 276 BGB
Sozialversicherung - Säumniszuschlag - Arbeitgeber - Kenntnis von der Beitragspflicht - Verschulden - Erhebung ab Eintritt der Kenntnis oder verschuldeten Unkenntnis
Leitsatz
1. Die Säumniszuschläge auslösende Kenntnis von der Beitragspflicht liegt vor, wenn der Arbeitgeber die seine Beitragsschuld begründenden Tatsachen kennt und zumindest als Parallelwertung in der Laiensphäre nachvollzieht, dass eine Beschäftigung vorliegt, die Beitragspflicht nach sich zieht.
2. Die fehlende Kenntnis von der Zahlungspflicht ist dann nicht unverschuldet, wenn dem Arbeitgeber wenigstens bedingter Vorsatz vorzuwerfen ist.
3. Säumniszuschläge sind ab Eintritt der Kenntnis oder verschuldeten Unkenntnis von der Beitragspflicht zu erheben.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BSG:2018:121218UB12R1518R0
Fundstelle(n): DStR 2019 S. 1165 Nr. 22 GStB 2019 S. 159 Nr. 5 NJW 2019 S. 10 Nr. 26 NWB-Eilnachricht Nr. 21/2019 S. 1512 StuB-Bilanzreport Nr. 12/2019 S. 496 EAAAH-10117