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BSG Urteil v. - B 12 R 15/18 R

Gesetze: § 24 Abs 1 S 1 SGB 4 vom , § 24 Abs 2 SGB 4 vom , § 28e SGB 4, § 276 BGB

Sozialversicherung - Säumniszuschlag - Arbeitgeber - Kenntnis von der Beitragspflicht - Verschulden - Erhebung ab Eintritt der Kenntnis oder verschuldeten Unkenntnis

Leitsatz

1. Die Säumniszuschläge auslösende Kenntnis von der Beitragspflicht liegt vor, wenn der Arbeitgeber die seine Beitragsschuld begründenden Tatsachen kennt und zumindest als Parallelwertung in der Laiensphäre nachvollzieht, dass eine Beschäftigung vorliegt, die Beitragspflicht nach sich zieht.

2. Die fehlende Kenntnis von der Zahlungspflicht ist dann nicht unverschuldet, wenn dem Arbeitgeber wenigstens bedingter Vorsatz vorzuwerfen ist.

3. Säumniszuschläge sind ab Eintritt der Kenntnis oder verschuldeten Unkenntnis von der Beitragspflicht zu erheben.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2018:121218UB12R1518R0

Fundstelle(n):
DStR 2019 S. 1165 Nr. 22
GStB 2019 S. 159 Nr. 5
NJW 2019 S. 10 Nr. 26
NWB-Eilnachricht Nr. 21/2019 S. 1512
StuB-Bilanzreport Nr. 12/2019 S. 496
EAAAH-10117

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