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BFH Beschluss v. - II B 76/18

Gesetze: FGO § 128 Abs. 3;

Statthaftigkeit der Beschwerde gegen Entscheidung des FG über Aussetzung der Vollziehung

Leitsatz

NV: Gegen eine Entscheidung des FG über eine Aussetzung der Vollziehung ist die Beschwerde nur dann statthaft, wenn sie entweder in der Entscheidung selbst oder in einem späteren Beschluss vom FG zugelassen worden ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2019:BA.210219.IIB76.18.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2019 S. 408 Nr. 5
QAAAH-10191

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