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BFH Urteil v. - IX R 37/17

Gesetze: AO § 165 Abs. 1 Satz 1; AO § 165 Abs. 2 Satz 1; FGO § 107 Abs. 1; ZPO § 563 Abs. 1 Satz 2; EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; BGB § 558c Abs. 2;

Objektbezogene Prüfung der Überschusserzielungsabsicht bei Ferienwohnungen; Wechsel von dauerhafter Vermietung zu Ferienwohnvermietung

Leitsatz

1. NV: Sowohl der objektive als auch der subjektive Tatbestand des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG sind objektbezogen zu prüfen.

2. NV: Entschließt sich der Steuerpflichtige dafür, nach einer vorangegangenen dauerhaften Vermietung und sich anschließender Sanierungsphase eine andere Form der Vermietung —wie etwa die Nutzung als Ferienimmobilie— aufzunehmen, ist der subjektive Tatbestand des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG in diesem Zeitpunkt neu zu bewerten.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2019:U.080119.IXR37.17.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2019 S. 390 Nr. 5
EStB 2019 S. 136 Nr. 4
HFR 2019 S. 374 Nr. 5
UAAAH-10194

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