Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht eines Bauingenieurs - Formularbescheide eines bundesweit zuständigen Versicherungsträgers unterliegen umfassender revisionsgerichtlicher Auslegungsbefugnis - Befreiungsbescheid bezieht sich auf die konkret ausgeübte Beschäftigung
Leitsatz
1. Formularbescheide eines für das gesamte Bundesgebiet zuständigen Rentenversicherungsträgers unterliegen einer umfassenden revisionsgerichtlichen Auslegungsbefugnis ohne Bindungen an die Feststellungen des Berufungsgerichts.
2. Der Verwaltungsakt über die Befreiung von der Versicherungspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung in einem derartigen Formularbescheid bezieht sich nicht auf den Beruf als solchen (hier: Bauingenieur), sondern auf die konkret ausgeübte Beschäftigung.