Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Home Office - Betriebsweg - sachlicher Zusammenhang - Aufsuchen der häuslichen Arbeitsstätte - Treppensturz - Abstellen auf objektivierte Handlungstendenz - Wohnungsbann - sozialgerichtliches Verfahren - subjektive Klageänderung - Beteiligtenwechsel in der Berufungsinstanz
Leitsatz
Beschäftigte sind zuhause gesetzlich unfallversichert, wenn sie in Ausübung ihrer versicherten Tätigkeit Betriebswege zurücklegen, um ihre häusliche Arbeitsstätte ("home office") zu erreichen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BSG:2018:271118UB2U2817R0
Fundstelle(n): NJW 2019 S. 10 Nr. 17 NWB-Eilnachricht Nr. 10/2019 S. 623 JAAAH-10484