Zumutbarkeit einer Amtshaftungsklage bei Verdunkelung der Verletzung von Amtspflichten durch fehlerhafte Belehrung seitens des Notars; Hemmung der Verjährung des Amtshaftungsanspruchs durch Streitverkündung im Vorprozess - Notarhaftung, Verjährung
Leitsatz
Notarhaftung, Verjährung
1. Hat der Amtsträger durch eine fehlerhafte Belehrung über den Inhalt seiner Amtspflichten deren Verletzung gegenüber dem Geschädigten verdunkelt, ist diesem - wenn und solange er keinen konkreten Anlass hat, an der Richtigkeit der erteilten Auskunft zu zweifeln - die Erhebung einer Amtshaftungsklage ebenso unzumutbar wie bei einer objektiv unübersichtlichen oder unklaren Rechtslage.
2. Verkündet der Geschädigte in einem Vorprozess, mit dem er auch im Erfolgsfall nur Ersatz eines Teils seines Schadens von einem Dritten erlangen kann, dem Amtsträger den Streit, hemmt dies die Verjährung des gesamten Amtshaftungsanspruchs (Fortführung von , BGHZ 179, 361).
Fundstelle(n): DB 2019 S. 846 Nr. 15 DNotZ 2019 S. 713 Nr. 9 NJW 2019 S. 1953 Nr. 27 NWB-EV 2019 S. 179 Nr. 5 WM 2019 S. 2024 Nr. 43 ZIP 2019 S. 768 Nr. 16 ZAAAH-10726