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BFH Beschluss v. - II B 79/17

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 6 und 7;

Ausnutzen oder Verwerten eines Benennungsrechts

Leitsatz

NV: § 1 Abs. 1 Nr. 6 und 7 GrEStG setzen als weiteres —ungeschriebenes— Tatbestandsmerkmal voraus, dass der Berechtigte das Kaufangebot zum Nutzen der eigenen wirtschaftlichen Interessen verwertet.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2019:B.300119.IIB79.17.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2019 S. 415 Nr. 5
UVR 2019 S. 171 Nr. 6
SAAAH-10776

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