NV: Ist für die Ausübung eines grundsätzlich lebenslangen dinglichen Wohnungsrechts ein Entgelt nur für eine zeitlich begrenzte Dauer (hier: ca. zehn Jahre) zu entrichten, muss die Einkünfteerzielungsabsicht anhand einer Totalüberschussprognose überprüft werden. Der Prognosezeitraum ist hierbei auf die Dauer der (voraussichtlichen) entgeltlichen Nutzungsüberlassung (hier: entgeltliche Ausübung des dinglichen Wohnungsrechts) begrenzt.
Tatbestand
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ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2018:U.290518.IXR8.17.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2019 S. 386 Nr. 5 EStB 2019 S. 220 Nr. 6 FR 2019 S. 380 Nr. 8 HFR 2019 S. 373 Nr. 5 NWB-Eilnachricht Nr. 14/2019 S. 930 StuB-Bilanzreport Nr. 10/2019 S. 409 WAAAH-10779