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BFH Urteil v. - IX R 8/17

Gesetze: EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; FGO § 139 Abs. 3 Satz 3;

Einkünfteerzielungsabsicht – Überschussprognose – Prognosezeitraum

Leitsatz

NV: Ist für die Ausübung eines grundsätzlich lebenslangen dinglichen Wohnungsrechts ein Entgelt nur für eine zeitlich begrenzte Dauer (hier: ca. zehn Jahre) zu entrichten, muss die Einkünfteerzielungsabsicht anhand einer Totalüberschussprognose überprüft werden. Der Prognosezeitraum ist hierbei auf die Dauer der (voraussichtlichen) entgeltlichen Nutzungsüberlassung (hier: entgeltliche Ausübung des dinglichen Wohnungsrechts) begrenzt.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2018:U.290518.IXR8.17.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2019 S. 386 Nr. 5
EStB 2019 S. 220 Nr. 6
FR 2019 S. 380 Nr. 8
HFR 2019 S. 373 Nr. 5
NWB-Eilnachricht Nr. 14/2019 S. 930
StuB-Bilanzreport Nr. 10/2019 S. 409
WAAAH-10779

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