Zulässigkeit des Verfahrens zur Festsetzung der Vergütung des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre: Unterbrechung des Spruchverfahrens durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Antragsgegners; Anspruch des gemeinsamen Vertreters als Insolvenzforderung
Leitsatz
1. Ein Spruchverfahren wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Antragsgegners nicht entsprechend § 240 ZPO unterbrochen.
2. Die Forderung eines gemeinsamen Vertreters im Spruchverfahren auf Ersatz seiner Auslagen und Vergütung ist in einem nach seiner Bestellung über das Vermögen eines Antragsgegners eröffneten Insolvenzverfahren eine Insolvenzforderung.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2019:150119BIIZB2.16.0
Fundstelle(n): AG 2019 S. 388 Nr. 10 DB 2019 S. 6 Nr. 14 DB 2019 S. 960 Nr. 17 NJW 2019 S. 9 Nr. 16 WM 2019 S. 643 Nr. 14 ZIP 2019 S. 26 Nr. 13 ZIP 2019 S. 722 Nr. 15 VAAAH-10869