Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - I ZR 153/17

Gesetze: Art 8 Abs 1 EGRL 48/2004, Art 8 Abs 2 Buchst a EGRL 48/2004, § 101 UrhG, Art 267 AEUV

Vorabentscheidungsersuchen des BGH zur Auslegung der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums: Umfang des Anspruchs auf Drittauskunft gegen den Betreiber einer Internet-Tauschbörse; Erstreckung des Auskunftsanspruchs auf die E-Mail-Adressen, die Telefonnummern und die genutzten IP-Adressen der Nutzer - YouTube-Drittauskunft

Leitsatz

YouTube-Drittauskunft

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung von Art. 8 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (ABl. L 157 vom , S. 45) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Umfassen die in Art. 8 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2004/48/EG genannten Adressen der Hersteller, Erzeuger, Vertreiber, Lieferer und anderer Vorbesitzer der Waren oder Dienstleistungen sowie der gewerblichen Abnehmer und Verkaufsstellen, auf die sich die Auskünfte nach Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 2004/48/EG soweit angebracht erstrecken, auch

a) die E-Mail-Adressen der Nutzer der Dienstleistungen und/oder

b) die Telefonnummern der Nutzer der Dienstleistungen und/oder

c) die von den Nutzern der Dienstleistungen für das Hochladen der rechtsverletzenden Dateien genutzten IP-Adressen nebst genauem Zeitpunkt des Hochladens?

2. Falls die Frage 1 c bejaht wird: Erstreckt sich die nach Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 2004/48/EG zu erteilende Auskunft auch auf die IP-Adresse, die von dem Nutzer, der zuvor rechtsverletzend Dateien hochgeladen hat, zuletzt für einen Zugriff auf sein Google-/YouTube-Benutzerkonto verwendet wurde, nebst genauem Zeitpunkt des Zugriffs, unabhängig davon, ob bei diesem letzten Zugriff Rechtsverletzungen begangen wurden?

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2019:210219BIZR153.17.0

Fundstelle(n):
BB 2019 S. 897 Nr. 16
BB 2020 S. 17 Nr. 1
RIW 2019 S. 529 Nr. 8
WM 2019 S. 1452 Nr. 31
ZIP 2019 S. 19 Nr. 10
wistra 2019 S. 4 Nr. 4
CAAAH-10871

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank