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BGH Urteil v. - VII ZR 105/18

Gesetze: § 280 Abs 1 BGB, § 634 Nr 4 BGB, § 318 ZPO, § 321 ZPO, § 322 ZPO

Bauprozess: Streitgegenstand einer Klage gegen einen Ingenieur auf Schadensersatz wegen eines Planungsmangels; Bindungswirkung eines vom erstinstanzlichen Gericht während des laufenden Berufungsverfahrens zu Lasten des Berufungsführers erlassenen Ergänzungsurteils

Leitsatz

1. Zum Streitgegenstand bei einer Klage gegen einen Ingenieur auf Schadensersatz wegen eines Planungsmangels, der zu einem Bauwerksmangel geführt haben soll.

2. Ein Ergänzungsurteil, mit dem ein erstinstanzliches Gericht während des laufenden Berufungsverfahrens sein Urteil zu Lasten des Berufungsführers abändert, obwohl weder die Voraussetzungen des § 321 ZPO noch eine sonstige verfahrensrechtliche Grundlage hierfür vorliegen, entfaltet keine Bindungswirkung für das Berufungsgericht, ohne dass es seinerseits angefochten werden muss.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2019:210219UVIIZR105.18.0

Fundstelle(n):
NJW 2019 S. 10 Nr. 16
NJW 2019 S. 1527 Nr. 21
WM 2019 S. 1758 Nr. 37
WAAAH-10954

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