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FG Köln Urteil v. - 13 K 552/17

Gesetze: GewStG § 9 Nr. 3; AStG § 10; AStG § 20 Abs. 2; GewStG § 7 Satz 1

Gewerbesteuer

AStG-Hinzurechnungsbeträge in Altfällen nicht gewerbesteuerpflichtig

Leitsatz

AStG-Hinzurechnungsbeträge gemäß § 10 AStG unterliegen in Altfällen (hier: bis ) der Kürzungsvorschrift nach § 9 Nr. 3 GewStG und sind somit nicht gewerbesteuerpflichtig.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStR 2019 S. 6 Nr. 24
DStRE 2019 S. 1230 Nr. 19
GmbH-StB 2019 S. 204 Nr. 7
GAAAH-11162

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