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BGH Urteil v. - V ZR 33/18

Gesetze: § 27 Abs 3 ErbbauV, § 307 Abs 1 BGB, § 307 Abs 2 Nr 1 BGB

Erbbaurechtsvertrag: Wirksamkeit eines formularmäßigen Ausschlusses der Abwendungsbefugnis des Grundstückseigentümers

Leitsatz

Eine in einem Erbbaurechtsvertrag formularmäßig verwendete Klausel, wonach die Abwendungsbefugnis des Grundstückseigentümers nach § 27 Abs. 3 ErbbauRG schuldrechtlich oder als Inhalt des Erbbaurechts ausgeschlossen ist, widerspricht dem gesetzlichen Leitbild des Erbbaurechts und ist nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB im Zweifel unwirksam. Das gilt auch dann, wenn in dem Erbbaurechtsvertrag die Entschädigung, die der Grundstückseigentümer dem Erbbauberechtigten nach Erlöschen des Erbbaurechts durch Zeitablauf zu leisten hat, auf zwei Drittel des Verkehrswerts des Bauwerks begrenzt wird.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:231118UVZR33.18.0

Fundstelle(n):
DNotZ 2019 S. 627 Nr. 8
NJW 2019 S. 9 Nr. 16
NJW-RR 2019 S. 755 Nr. 12
WM 2019 S. 1401 Nr. 30
MAAAH-11202

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