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LSG Bayern Urteil v. - L 4 KR 476/17

Die Klägerin und Berufungsbeklagte begehrt die Zahlung einer Vergütung der Kosten aus einer stationären Behandlung in Höhe von 4.574,62 EUR und wendet sich hierbei gegen die Aufrechnung in dieser Höhe durch die Beklagte und Berufungsklägerin.

Fundstelle(n):
PAAAH-11253

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