Zulässigkeit eines Schiedsverfahrens: Persönliche Reichweite der Schiedsvereinbarung; unzulässige Schiedsbindung unbeteiligter Dritter bei Wahlrecht
Leitsatz
1. Die persönliche Reichweite einer Schiedsvereinbarung bestimmt sich nach dem Schiedsvereinbarungsstatut.
2. Bedenken unter dem Aspekt einer unzulässigen Schiedsbindung unbeteiligter Dritter bestehen nicht, wenn den Dritten lediglich ein Wahlrecht eingeräumt wird, so dass sie nicht gegen ihren Willen einem Schiedsverfahren ausgesetzt werden, sondern auch das staatliche Gericht anrufen können.
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2018:081118BIZB24.18.0
Fundstelle(n): NJW 2019 S. 10 Nr. 16 WM 2019 S. 1854 Nr. 39 EAAAH-11303