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BFH Beschluss v. - VIII B 103/18

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3;

Rüge eines Verstoßes gegen die Grundordnung des Verfahrens im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

Leitsatz

NV: Verfahrensmängel, die —wie die Verletzung der Grundordnung des Verfahrens bei Missachtung der Vorgreiflichkeit eines Feststellungsverfahrens— im Revisionsverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen wären, müssen im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde unter genauer Angabe der den Mangel ergebenden Tatsachen gerügt werden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2019:B.060219.VIIIB103.18.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2019 S. 566 Nr. 6
DAAAH-11338

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