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BGH Beschluss v. - I ZB 46/18

Gesetze: § 1036 ZPO, § 1037 Abs 1 ZPO, § 1037 Abs 2 ZPO, § 1049 Abs 3 ZPO, § 1059 Abs 2 Nr 1 Buchst d ZPO

Schiedsrichterliches Verfahren: Ablehnung eines Schiedsrichters oder Sachverständigen bei Verletzung der Offenbarungspflicht

Leitsatz

Verletzt ein Schiedsrichter oder ein Sachverständiger seine Offenbarungspflicht, kann sich daraus ein selbstständiger Grund für seine Ablehnung nur ergeben, sofern der Verstoß für sich bereits Zweifel an seiner Unparteilichkeit weckt. Das ist auch bei der Verletzung von Offenlegungspflichten eine Frage der Würdigung im Einzelfall, wobei insbesondere das Gewicht der nicht offengelegten Umstände zu berücksichtigen ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2019:310119BIZB46.18.0

Fundstelle(n):
WM 2019 S. 875 Nr. 19
CAAAH-11509

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