Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - X ZR 109/16

Gesetze: § 139 Abs 2 PatG 2002, § 141 S 2 PatG 2002, § 852 S 1 BGB

Patentverletzung: Pflicht zur Herausgabe des durch die Patentverletzung erzielten Gewinns nach Verjährung des Schadensersatzanspruchs; Anspruch auf Rechnungslegung über den erzielten Gewinn, Gestehungskosten und betriebene Werbung - Spannungsversorgungsvorrichtung

Leitsatz

Spannungsversorgungsvorrichtung

1. Der Patentverletzer hat auch nach Verjährung des Schadensersatzanspruchs den Gewinn, den er durch die Patentverletzung erzielt hat, als auf Kosten des Verletzten erlangt nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung herauszugeben.

2. Er hat dementsprechend über den erzielten Gewinn und seine Gestehungskosten Rechnung zu legen und schuldet auch Angaben zu der für den Verletzungsgegenstand betriebenen Werbung.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2019:260319UXZR109.16.0

Fundstelle(n):
ZAAAH-11510

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank