Eingruppierung - (Erste) Fachkraft in der Rechtsbehelfsstelle
Leitsatz
Bei den Funktionsstufen nach § 20 Tarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit (TV-BA) handelt es sich um einen zusätzlichen Vergütungsbestandteil, der selbständig neben dem Festgehaltsanspruch nach § 17 TV-BA besteht, der sich aufgrund der tariflichen Eingruppierung in die maßgebende Tarifgruppe ergibt. Die Funktionsstufe ist daher kein Richtbeispiel iSd. Rechtsprechung des Senats. Auch wenn die übertragene Tätigkeit die Voraussetzungen einer Funktionsstufe einer bestimmten Tätigkeitsebene erfüllt, ist dies nicht mit der Erfüllung der Eingruppierungsvoraussetzungen für diese Tätigkeitsebene gleichzusetzen. Diese sind vielmehr nach allgemeinen Grundsätzen anhand der gesamten übertragenen Tätigkeit zu prüfen.