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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 10 U 4254/15

Zwischen den Beteiligten ist die Anerkennung der beiderseitigen Kniegelenkserkrankung des Klägers als Berufskrankheit (BK) nach Nr. 2102 (Meniskusschaden) sowie nach Nr. 2112 (Gonarthrose) der Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV; nachfolgend BK 2102 bzw. BK 2112) streitig.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
FAAAH-11735

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