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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 4 KR 620/17

Der Kläger wendet sich dagegen, dass die Beklagten ihm ausgezahlte Kapitalleistungen aus vier Lebensversicherungen in vollem Umfang der Berechnung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung zugrunde legen.

Fundstelle(n):
QAAAH-11740

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