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BGH Urteil v. - 2 StR 564/17

Gesetze: § 259 StGB

Hehlerei: Einvernehmliches Handeln zwischen Vortäter und Hehler bei Täuschung des Vortäters

Leitsatz

Das zur Erfüllung des Tatbestands der Hehlerei erforderliche einvernehmliche Handeln zwischen Vortäter und Hehler liegt auch in Fällen vor, in denen das Einverständnis des Vortäters auf einer Täuschung beruht.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:101018U2STR564.17.0

Fundstelle(n):
NJW 2019 S. 10 Nr. 17
NJW 2019 S. 1540 Nr. 21
wistra 2019 S. 276 Nr. 7
YAAAH-11827

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