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BFH Beschluss v. - X R 25/18

Gesetze: FGO § 56;

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Revisionsbegründungsfrist durch Finanzbehörde

Leitsatz

NV: Wurde die Frist zur Revisionsbegründung maßgeblich durch eigenes Verschulden des zuständigen Sachgebietsleiters versäumt, kommt es auf ein mögliches (zusätzliches) Büroversehen des Sachbearbeiters der Rechtsbehelfsstelle bzw. des Mitarbeiters der Poststelle nicht mehr an.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2019:B.260219.XR25.18.0

Fundstelle(n):
AO-StB 2019 S. 216 Nr. 7
BFH/NV 2019 S. 575 Nr. 6
DStR 2019 S. 15 Nr. 16
HAAAH-11876

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