Fehlerhafte Kapitalanlageberatung bei mittelbarer Beteiligung an einer Fondsgesellschaft: Entstehungszeitpunkt des Schadensersatzanspruchs gegen den Vermittler; Folgen einer Widerrufsbelehrung ohne Bestehen eines gesetzlichen Widerrufsrechts
Leitsatz
1. Der Anleger, der aufgrund einer Verletzung der Aufklärungspflicht oder einer fehlerhaften Beratung eine für ihn nachteilige Kapitalanlage erworben hat, ist bei der gebotenen wertenden Betrachtung ohne Rücksicht auf die objektive Werthaltigkeit von Leistung und Gegenleistung bereits durch den schuldrechtlichen Erwerb der Kapitalanlage geschädigt, weil der ohne die erforderliche Aufklärung gefasste Anlageentschluss von den Mängeln der fehlerhaften Aufklärung beeinflusst ist, so dass der Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung mit dem Abschluss des Beteiligungsvertrags entsteht (Bestätigung , BGHZ 162, 306, 309 f., vom - XI ZR 498/11, BGHZ 196, 233 Rn. 25, vom - XI ZR 341/12, WM 2014, 1036 Rn. 25, vom - XI ZR 278/14, WM 2015, 1181 Rn. 19 ff. und vom - XI ZR 430/16, WM 2017, 1155 Rn. 18; , WM 2014, 2310 Rn. 30 und vom - III ZR 497/16, WM 2018, 2179 Rn. 26). Darauf, ob der Geschädigte seine Vertragserklärung noch widerrufen kann, kommt es für die Entstehung des Schadensersatzanspruchs nicht an (Abgrenzung , WM 2018, 2317 Rn. 20).
2. Eine Widerrufsbelehrung, die erteilt wird, obwohl ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht, ist aus der maßgeblichen Sicht eines durchschnittlichen Kunden bei der gebotenen objektiven Auslegung nicht als Angebot auf Vereinbarung eines voraussetzungslosen vertraglichen Widerrufsrechts zu verstehen (Bestätigung , BGHZ 211, 105 Rn. 43 und vom - XI ZR 359/16, WM 2018, 664 Rn. 20 sowie - XI ZR 397/16, juris Rn. 14; Abgrenzung , WM 2018, 2317 Rn. 19).
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2019:260319BXIZR372.18.0
Fundstelle(n): BB 2019 S. 961 Nr. 18 DB 2019 S. 6 Nr. 16 DB 2019 S. 965 Nr. 17 DStR 2019 S. 14 Nr. 19 NJW 2019 S. 1739 Nr. 24 WM 2019 S. 721 Nr. 16 ZIP 2019 S. 806 Nr. 17 MAAAH-12119