Rückforderungsansprüche aufgrund der Anfechtung von Zahlungen des Steuerschuldners durch den Insolvenzverwalter sind keine
Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis
Drei-Personen-Verhältnis bei Insolvenz einer Organgesellschaft
Leitsatz
Im Falle einer insolvenzrechtlichen Anfechtung von Zahlungen, die ein Schuldner auf Steuerforderungen geleistet hat, durch
den Insolvenzverwalter kann über Rückgewähransprüche des Insolvenzverwalters aus § 143 InsO sowie über Ansprüche des Finanzamts
auf Rückzahlung (vermeintlich) zu Unrecht an den Insolvenzverwalter ausgekehrter Geldbeträge nicht durch Erlass eines Abrechnungsbescheids
im Sinne von § 218 Abs. 2 AO (und nachfolgend ggf. in einem finanzgerichtlichen Verfahren) entschieden werden. Nichts anderes
gilt in dem sich infolge der Insolvenz einer Organgesellschaft ergebenden Drei-Personen-Verhältnis zwischen Finanzamt, Insolvenzverwalter
und Organträger.