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Finanzgericht Hamburg  Urteil v. - 4 K 58/15

Gesetze: EnergieStG § 51; EnergieStG § 53; EnergieStG § 54; EnergieStV § 95; EnergieStV § 98; EnergieStV § 100; AO § 85; AO § 86 ; AO § 150

Energiesteuerentlastungen: Übergabe der Kopien von Entlastungsanträgen im Rahmen einer Außenprüfung als eigene fristwahrende Antragstellung

Leitsatz

Die Übergabe der Kopien von Entlastungsanträgen im Rahmen einer Außenprüfung kann unter Berücksichtigung der weiteren Umstände des Einzelfalls, insbesondere einer langjährigen Antragstellungspraxis des Steuerpflichtigen, eine eigene, fristwahrende Antragstellung darstellen.

Fundstelle(n):
BB 2019 S. 2906 Nr. 49
WAAAH-12172

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