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BSG Urteil v. - B 3 KR 2/17 R

Gesetze: § 124 Abs 2 S 1 Nr 2 SGB 5 vom , § 124 Abs 4 S 1 SGB 5 vom , § 124 Abs 5 SGB 5 vom , § 125 Abs 1 SGB 5, § 125 Abs 2 SGB 5, Art 12 Abs 1 GG

Krankenversicherung - Heilmittelversorgung - in Einzelpraxis tätiger Leistungserbringer (hier: Ergotherapeutin) - Erweiterung der Zulassung um eine Fachkraft, die ausschließlich Hausbesuche durchführen soll - Fehlen eines zusätzlichen Behandlungsraums

Leitsatz

Die Erweiterung der Zulassung eines in Einzelpraxis tätigen Heilmittelerbringers um eine Fachkraft darf nicht mangels eines dafür vorzuhaltenden zusätzlichen Behandlungsraums abgelehnt werden, wenn die Fachkraft ausschließlich Leistungen im Rahmen von Hausbesuchen im Umfang von bis zu 20 Wochenstunden erbringen soll.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2018:201218UB3KR217R0

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 4/2019 S. 165
HAAAH-12326

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