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LSG Bayern Urteil v. - L 4 KR 509/17

Die Klägerin und Berufungsbeklagte begehrt die Zahlung von 10.483,32 EUR nebst Zinsen für eine erfolgte stationäre Behandlung des bei der Beklagten und Berufungsklägerin Versicherten C ... Streitig ist hierbei die Verweildauer in stationärer Behandlung.

Fundstelle(n):
ZAAAH-12401

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