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BSG Urteil v. - B 2 U 15/17 R

Gesetze: § 2 Abs 1 Nr 8 Buchst c SGB 7, § 8 Abs 1 S 1 SGB 7, § 2 Abs 2 S 1 HSchulG NW 2006, § 3 Abs 5 S 5 HSchulG NW 2006, § 58 Abs 1 HSchulG NW 2006, Art 16 Abs 1 Verf NW, Art 5 Abs 3 S 1 GG

Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - Handlungstendenz - Studentin - Hochschulsport - organisatorischer Verantwortungsbereich der Hochschule - Bildungsauftrag der Hochschule - Landesrecht - soziale, kulturelle und sportliche Aktivitäten - Nikolausturnier

Leitsatz

Die Aus- und Fortbildung an staatlichen Hochschulen erschöpft sich nicht in der Vermittlung und dem Erwerb studienfachbezogener Kenntnisse und Fähigkeiten, sondern erstreckt sich nach Maßgabe des Landesrechts auch auf soziale, kulturelle und sportliche Aktivitäten der Studierenden im organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2018:271118UB2U1517R0

Fundstelle(n):
XAAAH-12500

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