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BFH Urteil v. - I R 83/16

Gesetze: EStG § 50a Abs. 1 Nr. 3; UrhG § 32a;

Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG bei „total buy out"-Vertrag

Leitsatz

NV: Eine Steuerabzugsverpflichtung nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG besteht auch dann, wenn der beschränkt steuerpflichtige Vergütungsgläubiger dem Vergütungsschuldner ein umfassendes Nutzungsrecht an einem urheberrechtlich geschützten Werk (hier: von einem Journalisten erstelltes Rohmaterial) i.S. eines „total buy out“ gegen eine einmalige Pauschalvergütung einräumt.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2018:U.241018.IR83.16.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2019 S. 522 Nr. 6
PAAAH-12507

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