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BFH Beschluss v. - II B 83/18

Gesetze: ErbStG § 19; EStG § 33;

Staffeltarif in der Erbschaftsteuer

Leitsatz

1. NV: Die Prozenttarife der Erbschaftsteuer sind auf den gesamten Erwerb anzusetzen. Eine Aufspaltung des steuerpflichtigen Erwerbs in Teilbeträge mit unterschiedlichen Steuertarifen findet nicht statt.

2. NV: Der Härteausgleich kompensiert Nachteile durch Progressionssprünge abschließend.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2019:B.200219.IIB83.18.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2019 S. 564 Nr. 6
DStR 2019 S. 8 Nr. 18
HFR 2019 S. 585 Nr. 7
NWB-EV 2019 S. 177 Nr. 5
StuB-Bilanzreport Nr. 10/2019 S. 411
ZAAAH-12508

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