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Umsatzsteuer; Konsequenzen des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union
Bezug:
1 Am unterrichtete das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (im Folgenden: Vereinigtes Königreich) den Europäischen Rat von seiner Absicht, aus der Europäischen Union auszutreten, und leitete damit das Verfahren nach Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union ein. Sofern keine anderweitige politische Lösung gefunden wird, droht mit Ablauf des ein ungeregelter Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union.
Sollte dieser Fall eintreten, gilt unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes:
1. Anwendbare Vorschriften
2 Aufgrund des Austritts ergeben sich Auswirkungen auf die Anwendung des deutschen Umsatzsteuerrechts. Nach mehreren Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes und der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung treten im grenzüberschreitenden Leistungsverkehr, je nachdem ob ein Staat zur Europäischen Union gehört oder nicht, unterschiedliche Besteuerungsfolgen ein. Dies gilt insbesondere für:
§ 1 Abs. 2a UStG: Abgrenzung des Gemeinschaftsgebietes und des Drittlandgebietes
§ 1a UStG: Innergemeinschaftlicher Erwerb
§ 1b UStG: Innergemeinschaftlicher Erwerb neuer Fahrzeuge
§ 1c UStG: Innergemeinschaftlicher Erwerb durch diplomatische Missionen, zwischenstaatliche Einr...