Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - I ZR 6/17

Gesetze: § 8 Abs 4 UWG, § 242 BGB, § 314 Abs 1 S 1 BGB

Wettbewerbsrechtliches Vertragsstrafeversprechen: Kündigung aus wichtigem Grund wegen missbräuchlicher Abmahnung; Geltendmachung von Vertragsstrafen für vor der Vertragskündigung begangene Verstöße - Kündigung der Unterlassungsvereinbarung

Leitsatz

Kündigung der Unterlassungsvereinbarung

1. Ein rechtsmissbräuchliches Verhalten bei einer Abmahnung kann einen wichtigen Grund für die Kündigung einer auf der Abmahnung beruhenden Unterlassungsvereinbarung darstellen.

2. Bei einem aufgrund missbräuchlicher Abmahnung abgeschlossenen Unterlassungsvertrag steht der Geltendmachung von Vertragsstrafen für Verstöße, die der Schuldner vor der Kündigung des Vertrags begangen hat, der Einwand des Rechtsmissbrauchs nach § 242 BGB entgegen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2019:140219UIZR6.17.0

Fundstelle(n):
DB 2019 S. 1024 Nr. 18
DB 2019 S. 6 Nr. 17
DB 2019 S. 7 Nr. 18
NJW 2019 S. 2024 Nr. 28
NJW 2019 S. 8 Nr. 19
NAAAH-12606

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank