Wettbewerbsrechtliches Vertragsstrafeversprechen: Kündigung aus wichtigem Grund wegen missbräuchlicher Abmahnung; Geltendmachung von Vertragsstrafen für vor der Vertragskündigung begangene Verstöße - Kündigung der Unterlassungsvereinbarung
Leitsatz
Kündigung der Unterlassungsvereinbarung
1. Ein rechtsmissbräuchliches Verhalten bei einer Abmahnung kann einen wichtigen Grund für die Kündigung einer auf der Abmahnung beruhenden Unterlassungsvereinbarung darstellen.
2. Bei einem aufgrund missbräuchlicher Abmahnung abgeschlossenen Unterlassungsvertrag steht der Geltendmachung von Vertragsstrafen für Verstöße, die der Schuldner vor der Kündigung des Vertrags begangen hat, der Einwand des Rechtsmissbrauchs nach § 242 BGB entgegen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2019:140219UIZR6.17.0
Fundstelle(n): DB 2019 S. 1024 Nr. 18 DB 2019 S. 6 Nr. 17 DB 2019 S. 7 Nr. 18 NJW 2019 S. 2024 Nr. 28 NJW 2019 S. 8 Nr. 19 NAAAH-12606